Inventar

 



Die Inventarisierung von Musikinstrumenten
in öffentlichen und privaten Sammlungen
der Schweiz

Ein Projekt der GEFAM


 

In weit über 100 Museen der Schweiz befinden sich Musikinstrumente. Die wenigsten von ihnen sind katalogisiert, die meisten sind einer breiteren Öffentlichkeit nicht einmal bekannt. Die GEFAM hat ein Projekt in Gang gesetzt, mit dem diese Bestände systematisch in einem gesamtschweizerischen Inventar erfasst werden sollen.

Daneben sollen auf freiwilliger Basis auch private Bestände aufgenommen werden. Voraussetzung ist, dass die Bedeutung der Objekte dies rechtfertigt und darüber hinaus die Gewähr für einen langfristigen Verbleib bei einem bestimmten Besitzer gegeben ist.

Ziel des Projektes ist es, eine möglichst umfassende, jedoch unkritische - wenngleich mit aller erdenklichen Sorgfalt erstellte - Liste von Musikinstrumenten zu erstellen und zu publizieren. Diese Angaben sollen Wissenschaftlern, Instrumentenbauern und interessierten Personen in gedruckter oder elektronischer Form zugänglich gemacht werden. Darüber hinaus handelt es sich um ein nationales Projekt im Sinn der Erfassung von Kulturgütern auf dem Gebiet der Schweiz.

Für die Datenaufnahme einzelner Instrumentengattungen sind in der Regel spezialisierte Fachleute verantwortlich. Damit soll gewährleistet sein, dass die Daten konsistent bleiben, indem sie immer von derselben Person erhoben werden.

Im Jahr 1996 wurde mit der Erfassung begonnen. Die Bearbeiter sind derzeit:

- für Holzblasinstrumente: Dr. Martin Kirnbauer (Basel)
- für Streichinstrunmente: Dr. Thomas Drescher (Basel)
- für Besaitete Tasteninstrumente: Georg F. Senn (Binningen)
- für Harfen und Drehleiern: Beat Wolf (Schaffhausen) www.beatwolf.ch



Richtlinien für die Erfassung der Bestände:
  1. Es werden Basisdaten von jedem Instrument erfasst (Standort und Inventar-Nummer, Hersteller-Kennzeichnung, wesentliche Masse, kurze Beschreibung von Besonderheiten)
  2. Mit der Inventarisierung ist das Einverständnis der besitzenden Institution/des privaten Besitzers verbunden, dass die Ergebnisse der Erfassung später in Listenform von der GEFAM veröffentlicht werden.
  3. Die Unterlagen der Inventarisierung (Aufzeichnungen, gegebenenfalls Fotos) werden in Kopie den Sammlungen und Museen für deren eigene Zwecke überlassen.
  4. Wir weisen darauf hin, dass die Inventarisierung eine "kritische" Katalogisierung keinesfalls ersetzen soll. Zeitaufwendige Recherchen, wie z.B. die Klärung schwieriger Zuschreibungs-probleme, können im Rahmen des Inventars nicht gemacht werden.
  5. Wertschätzungen werden nicht vorgenommen.
  6. Private Sammler können, wenn sie dies wünschen, anonym bleiben. In den veröffentlichten Listen wird in diesem Fall ein Nummernschlüssel angebracht, der nur den Bearbeitern der GEFAM bekannt ist. Spätere Anfragen von dritter Seite müssen in diesen Fällen über die GEFAM abgewickelt werden.
  7. Die Inventarisierung erfolgt grundsätzlich gratis. Wenn aber grössere Sammlungen eigene Mittel für Arbeiten dieser Art freimachen können, werden diese natürlich dankbar entgegen-genommen.
Wir freuen uns, wenn Sie Interesse an unserem Projekt haben. Gerne beantworten wir Ihre Fragen und nehmen Ihre Anmerkungen entgegen.